Letzte Aktualisierung:24.06..2010

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Der Trägerverein

Im Jahr 1975, wurde die Jugendmusikschule Unterer Kraichgau Bretten als eingetragener Verein
(e. V.) gegründet:

Aus der Satzung des Trägervereins: Die Jugendmusikschule dient der musikalischen Bildung. Sie sieht ihre Hauptaufgabe darin, musikalische Grund– und Instrumentalausbildung in allen Fächern anzubieten. Jugendliche und Erwachsene sollen an die Musik herangeführt und zum aktiven Musizieren angeregt werden. Der Verein als Träger der JMS will bestehende örtliche und kirchliche Musiziergruppen und Chöre nach Kräften, vor allem durch Nachwuchsförderung unterstützen.

Heute, 33 Jahre später, in einer Zeit, in der das Konsumieren von Vergnügungsangeboten jegliche Motivation zur eigenen kreativen Tätigkeit nimmt, leistet die Jugendmusikschule als öffentliche Musikschule einen wichtigen Beitrag zur breiten Verankerung von Musik in der Gesellschaft und ist kompetenter Partner für Familien, Schulen oder Vereine.

Die ehrenamtlich tätige Vorstandschaft des Trägervereins regelt mit dem erweiterten Vorstand (Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden Bretten, Gondelsheim, Knittlingen, Kürnbach, Maulbronn, Neulingen, Oberderdingen, Pfinztal, Sulzfeld, Walzbachtal, Weingarten und Zaisenhausen) die Finanzen der Jugendmusikschule.

Die Vorstandschaft des Trägervereins
Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e. V., Bretten:

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v.l.n.r.: Dr. Monika Stütz, Beisitzerin; Ulrich Dürr, Beisitzer;
Inge Herbster, Schulleiterin; Achim Hartlieb, 1. Vorsitzender; Thomas
Kohwagner, 2. Vorsitzender; Ladislaus Kahn, Beisitzer; Anette Giesche, Elternbeiratsvorsitzende.

Die Schulleiterin und die Elternbeiratsvorsitzende sind Kraft Amtes im Vorstand vertreten.

Wollen Sie die Arbeit des Trägervereins unterstützen, dann werden Sie doch Mitglied. Der Mitgliedsbeitrag, den Sie steuerlich absetzen können, beträgt 18,00 € jährlich.
Hier klicken zur Satzung und Anmeldeformular des Trägervereins.

Mit den Mitgliedsbeiträgen für den Trägerverein gewähren wir besonders fleißigen Schülerinnen und Schülern, die ein Zweitfach belegen, für eine befristete Zeit ein Stipendium.