Letzte Aktualisierung:24.06..2010

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Gebuehren
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Für Schülerinnen und Schüler der 12 Mitgliedsgemeinden des Trägervereins (Bretten, Gondelsheim, Knittlingen, Kürnbach, Maulbronn, Neulingen, Oberderdingen, Pfinztal, Sulzfeld, Walzbachtal, Weingarten und Zaisenhausen) gelten die gleichen Unterrichtsgebühren. Für Schülerinnen und Schüler nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird die volle Unterrichtsgebühr erhoben. Ebenso für Schülerinnen und Schüler, die nicht aus den genannten Kommunen kommen. Einzelheiten können unter Tel. 07252/958270 erfragt werden.

Die Unterrichtsgebühr für das 2. Familienmitglied wird mit 20 %, für das 3. und jede weitere Familienmitglied mit 30 % ermäßigt.

Hier gelangen Sie zur Gebührenübersicht

Der Unterricht findet einmal wöchentlich im jeweiligen Umfang statt. Unsere Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren, die in 12 gleichbleibenden monatlichen Raten wie o. angegeben, erhoben werden.

Für Nichtmitglieder des Trägervereins ist eine einmalige eine Aufnahmegebühr in Höhe von 18 € fällig.