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I. Aufgabe
Ziel der Jugendmusikschule (im folgenden JMS genannt) ist die Vermittlung einer systematisch aufeinander abgestimmten musikalischen Ausbildung. Interessierte Kinder, Jugendliche und Erwachsene finden in vielfältigen Unterrichtsformen die Möglichkeit einer kontinuierlichen Entwicklung ihrer Veranlagungen und Fähigkeiten. Die JMS sieht ihre Aufgabe sowohl in einer möglichst starken Breitenarbeit, als auch in der individuellen Förderung des talentierten Nachwuchses bis zur Hochschulreife
II. Unterricht
1. Aufbau und Angebot
Das Unterrichtsprogramm richtet sich nach dem Strukturplan und den Lehrplänen des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM).
a) Grundstufe (Gruppenunterricht)
Musikgarten I Eltern und Kind ab 20 Monate, Dauer 1 Jahr
Musikgarten II Eltern und Kind ab ca. 3 Jahre, Dauer 1 Jahr
Musikalische Früherziehung 2 Jahre vor Einschulung
Musikalische Grundausbildung in verschiedenen Fächern 1 Jahr vor Einschulung
Musikkarussell (Orientierungsstufe) ab 6 Jahre, Dauer 1 Jahr
b) Unterstufe, ab 6 Jahre
Instrumentaler/vokaler Gruppen- oder Einzelunterricht Ergänzungsfächer: Spielkreise, Ensembles
c) Mittelstufe
Instrumentaler/vokaler Gruppen- oder Einzelunterricht Ergänzungsfächer: Ensembles, Kammermusik, Spielkreise, Korrepetition, Musiktheorie, Rock-,Pop-,Jazz-bands, Folklore
d) Oberstufe
Instrumentaler/vokaler Einzelunterricht (vorwiegend) Ergänzungsfächer: wie Mittelstufe und studienvorbereitende Kurse
e) Kunstunterricht
Malen, Zeichnen, Bildhalftes Gestalten, Töpfern
Das derzeitige Unterrichtsangebot:
Blasinstrumente: Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxofon, Trompete, Flügelhorn, Horn, Tenorhorn, Posaune Euphonium, Tuba, Bariton
Tasteninstrumente: Klavier, Akkordeon, el. Orgel, Keyboard, Cembalo
Streichinstrumente: Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Fidel, Gambe
Schlaginstrumente: Schlagzeug, Stabspiele, alle Percussionsinstrumente
Gesang: Sologesang, Stimm- und Sprechbildung
Jeder Schüler ist verpflichtet, in Vorspielen, Konzerten, Wettbewerben oder Ausstellungen regelmäßig mitzuwirken.
2. An- und Abmeldung
An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform. Diese sind bei minderjährigen Schülern durch einen Erziehungsberechtigten vorzunehmen. Dies gilt auch bei Meldungen über Vereine. Schüler außerhalb des Einzugsgebietes können nur aufgenommen werden, wenn es die schulische Auslastung erlaubt.
Mit der Anmeldung wird die Schulordnung und die Gebührenordnung der JMS in ihrer jeweils gültigen Fassung rechtsverbindlich anerkannt. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung. Der Unterrichtsvertrag wird erst mit Beginn des Unterrichts rechtswirksam.
Soweit der Beginn des Unterrichts infolge von Kapazitätsauslastung der JMS oder Zuschussbegrenzung seitens der Kommunen nicht möglich ist, werden Wartelisten eingerichtet.
Abmeldungen sind nur zum 31. März oder zum 30. September eines Jahres möglich. Sie müssen spätestens bis zum Ende des Vormonats schriftlich vorliegen.
Ausgenommen sind: Nichtbestehen der Probezeit, Abmeldungen wegen Wegzug, Einberufung zum Wehr- bzw. Ersatzdienst, Aufnahme eines Studiums oder Ausbildung. In den vorgenannten Fällen muss die Abmeldung ebenfalls spätestens bis zum Ende des Vormonats schriftlich mit Begründung vorliegen.
An- und Abmeldungen bei Lehrkräften sind nicht rechtswirksam.
Die Probezeit beträgt 3 Monate; während dieser Zeit kann der Unterrichtsvertrag zum Ende des jeweiligen Monats aufgehoben werden.
3. Unterrichtsbeginn
Das Schuljahr der JMS beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des nächsten Jahres. Es ist unterteilt in zwei Schulhalbjahre (Oktober bis März und April bis September). Die Aufnahme ist nur zu den Schulhalbjahren möglich. Der Unterricht wird in der Regel von Montag bis Freitag erteilt. Die Ferienordnung der allgemeinbildenden Schulen am jeweiligen Unterrichtsort gilt auch für die JMS.
Alle Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts verpflichtet, gleiches gilt für die Ergänzungsfächer.
4. Unterrichtsausfall
Bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung eines Schülers ist die Verwaltung der JMS oder die Lehrkraft rechtzeitig zu benachrichtigen. Bei Unterrichtsversäumnis durch Schüler besteht kein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts oder Gebührenerstattung.
Ist ein Schüler während der Unterrichtszeit mehr als 4 Wochen krank, so können auf Antrag, unter Vorlage eines ärztlichen Attests, die Unterrichtsgebühren entsprechend erstattet werden.
Bei zweimaligem unentschuldigtem Fehlen des Schülers wird der gesetzliche Vertreter benachrichtigt. Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss von Unterricht führen. Hierüber entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Fachlehrer.
Fällt aus Gründen, die die JMS zu vertreten hat Unterricht aus und ist eine Nachholung oder Vertretung nicht möglich oder unzumutbar, so werden die Gebühren am Ende des Schuljahres auf Antrag erstattet. (Basis sind 37 Wochen pro Schuljahr)
5. Unterrichtsgebühren
Die Unterrichtsgebühren sind in der jeweils gültigen Gebührenordnung geregelt. Sie werden mit Aufnahme des Unterrichts fällig und sind monatlich zu entrichten und werden aus Kostenersparnis im Bankeinzugsverfahren erhoben.
Bei Zahlungsrückständen kann der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden, bis die Gebühren entrichtet sind. In finanziellen Härtefällen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Sozialermäßigung bei der jeweiligen Kommune zu stellen.
6. Instrumente/Unterrichtsmaterial
Die Schüler sollen mit eigenen Instrumenten und Notenmaterial am Unterricht teilnehmen. Es empfiehlt sich, vor der Anschaffung eines Instruments, den Rat des Fachlehrers einzuholen. Im Rahmen vorhandener Möglichkeiten können Schülern schuleigene Streich- und Blasinstrumente mietweise überlassen werden. Die Leihgebühr richtet sich nach den jeweiligen Anschaffungs– oder Wiederbeschaffungskosten des Instruments.
Für schuleigene Instrumente gilt: · sie sind auf Kosten der Benutzer bzw. der gesetzlichen Vertreter instand zu halten · über Einzelheiten der Pflege informieren die Lehrkräfte, diese sind zu beachten · Reparaturen an schuleigenen Leihinstrumenten dürfen nur von der JMS in Auftrag gegeben werden · bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Verlust haftet der Mieter
Werden die genannten Bedingungen nicht eingehalten oder scheiden die Schüler aus, müssen die Instrumente unaufgefordert an die JMS zurückgegeben werden.
III. Zusammenarbeit mit Eltern
Die musikalische Ausbildung der Schüler ist eine gemeinsame Aufgabe der JMS und der Eltern. Dazu gehört, dass JMS und Eltern in enger Verbindung zueinander stehen. Die JMS berät die Eltern in fachlichen und pädagogischen Fragen. Sie richtet Sprechtermine ein und führt Elternversammlungen durch. Die Eltern werden durch einen Elternbeirat vertreten, der alle 2 Jahre gewählt wird. Der gewählte Elternbeiratsvorsitzende ist Kraft Amtes Mitglied in der Vorstandschaft des Trägervereins.
IV. Sonstige Bestimmungen
Bei ansteckenden Krankheiten gelten die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen der allgemeinbildenden Schulen. Der Unterricht findet grundsätzlich in den Räumlichkeiten der JMS und deren Außenstellen statt. Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts. Schüler der JMS sind in einer Schülerunfall- und Haftpflichtversicherung versichert. Schadensfälle sind unverzüglich der Verwaltung anzuzeigen. Die Hausordnung der jeweiligen Gebäude, in denen der Unterricht stattfindet, ist Bestandteil der Schulordnung. Gegen Schüler, die den Anforderungen des Unterrichts nicht genügen, keine ausreichenden Fortschritte erzielen oder wiederholt gegen die Schulordnung/-disziplin verstoßen, können Maßnahmen ergriffen werden (bis hin zum Schulausschluss). Die Entscheidung trifft die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Fachlehrer.
Diese Schulordnung tritt zum 01. Oktober 2003 in Kraft und ersetzt die vorangegangene vom 1. Juni 1989
Bretten, 9. Juli 2003: gez. Dr. G. Lotsch
Neu aufgelegt ab 1. Oktober 2004
gez. Günter Lemberg, 1. Vorsitzender gez. Inge Herbster, Schulleiterin
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